Baumängel: Neu eingezogen und noch Mängel, was tun?

Baumängel: Neu eingezogen und noch Mängel, was tun?

Welche Rechte haben Sie bei Baumängeln?

 

Neues Haus, neues Glück. Leider nicht immer, denn oft gibt es beim Einzug in einen Neubau oder nach Umbau durch ein Bauunternehmen noch Mängel. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann finanziell schwierig oder sogar existenzbedrohlich werden. Nicht umsonst zählen Rechtsstreitigkeiten wegen Baumängeln zu den langwierigsten, ärgerlichsten und teuersten Rechtsstreitigkeiten. Dennoch sind sie vielfach unausweichlich.

Baumängel: richtige Vorgehensweise entscheidend

Als Bauherr müssen Sie mangelnde Abdichtung, Risse im Mauerwerk oder andere Baumängel aber nicht hinnehmen. Wenn die Baufirma am Bau mangelhaft arbeitet, ist die richtige Vorgehensweise entscheidend, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Wichtig ist auch Baumängel zu erkennen – was gar nicht so einfach ist, denn nicht jeder Fehler ist offensichtlich. Daher ziehen wir auch kompetente Bausachverständige zurate.

Nachbesserung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz

Auch wenn das Haus fertig ist, haben Sie als Häuslebauer die Möglichkeit, von den Handwerkern Nachbesserung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu fordern. Allerdings tickt die Uhr, denn die Verjährung der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme zu laufen. Von diesem Zeitpunkt an hat der Bauherr eine Frist von vier beziehungsweise fünf Jahren, um auftretende Mängel von den Handwerkern beheben zu lassen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich – rechtzeitig! – über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informierten. „Dabei muss es nicht immer eine gerichtliche Auseinandersetzung sein, oft ist eine außergerichtliche Einigung die bessere Lösung“, erklärt unser Experte, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Peter Fischer. „Was für Sie die bessere Option ist, hängt vom individuellen Fall ab.“

 

Baumängel? Wir beraten gerne:

Ihr Ansprechpartner im Baurecht und Architektenrecht

Peter Fischer

E-Mail: fischer@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0