Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Alles wie vorher? Nicht immer, denn der Wiedereinstieg nach der Babypause und Elternzeit läuft nicht immer reibungslos.
Ein Baby verändert das Leben – nicht nur in familiärer, sondern meist auch in beruflicher Hinsicht. Denn, um den kleinen Erdenbürger beim Start ins Leben zu begleiten, bleiben Mütter häufig über den Mutterschutz hinaus für eine gewisse Zeit „daheim“ – in Elternzeit. Mit der Einführung des Elterngeldes hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verbessert und auch viele Väter nutzen die Chance, sich für eine gewisse Zeitspanne den Kindern zu widmen. Eigentlich alles also bestens – oder doch nicht?
Leider führt der zeitweilige „Ausstieg“ aus dem Job manchmal zu Problemen beim „Wiedereinstieg“. Denn auch wenn alle Mütter und Väter eine Garantie auf ihren Arbeitsplatz haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie auf ihre „alte Stelle“ zurückkehren. Der Arbeitgeber darf auch eine gleichwertige Position anbieten. Was „gleichwertig“ im Detail heißt, kann schnell zum Streitfall werden. „Um nicht so viel Porzellan zu zerschlagen, dass das Arbeitsverhältnis völlig zerrüttet ist und dennoch seine eigenen Rechte gelten zu machen, lohnt es sich in vielen Fällen anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen“, erklärt Clemens Schmidt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch sein Kollege Peter Fischer, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen rund um alle Fragen zum Thema Elternzeit zur Verfügung und ergänzt „auch Arbeitgeber sind sich mitunter unsicher, über die gesetzlich definierten Elternzeit-Regelungen und sollten im Zweifelsfall lieber auf anwaltliche Beratung setzen, als es zu Streitfällen kommen zu lassen.“
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Clemens Schmidt
E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0
Peter Fischer
E-Mail: fischer@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0