"Zur vollsten Zufriedenheit" - was steht eigentlich im Arbeitszeugnis und ist das angemessen?

"Zur vollsten Zufriedenheit" - was steht eigentlich im Arbeitszeugnis und ist das angemessen?

Ist mein Arbeitszeugnis angemessen?

 

Zeugnisse gibt es in der Schule – mit Noten! Fast jeder hat aber auch schon einmal ein Arbeitszeugnis bekommen – ohne Noten. Daher ist es gar nicht so einfach, zu erkennen, wie gut das Zeugnis denn eigentlich ist. Oft gleicht das eher einer Kaffeesatz-Leserei.

Deswegen ist es zum einen wichtig zu wissen, welche Noten Sie von Ihrem (bisherigen) Arbeitgeber bekommen haben und natürlich auch, ob das angemessen ist bzw. welche Einspruchsmöglichkeiten Sie haben. Denn: Das Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihr weiteres Berufsleben. Zukünftige Arbeitgeber entnehmen dem Zeugnis Ihre Fähigkeiten und Ihre potenzielle Leistungsbereitschaft.

Neben der Beurteilung gibt es auch zahlreiche formale Kriterien, die ein Zeugnis erfüllen muss. In puncto Inhalt wird es noch komplizierter, denn was sich gut anhört, muss nicht gut sein! Wir helfen Ihnen dabei, den geheimen Zeugniscode zu entschlüsseln und beraten Sie, was angemessen ist und wogegen Sie sich zur Wehr setzen können. Wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Clemens Schmidt und Peter Fischer.

 

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Clemens Schmidt

E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Peter Fischer

E-Mail: fischer@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0