Meldung vom 10.2.2010
Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihren beiden volljährigen Kindern, Sohn und Tochter, eine notarielle unbefristete und jederzeit widerrufliche Vorsorge- und Generalvertretungsvollmacht erteilt, beide Kinder waren alleinvertretungsberechtigte Bevollmächtigte. Nachdem die Mutter geschäftsunfähig geworden war, warfen sich die Bevollmächtigten gegenseitig vor, Vermögensinteressen der Mutter zu missbrauchen. Gestützt auf die ihr erteilte Vollmacht widerrief die Tochter schließlich die dem Sohn erteilte Vollmacht.