Neue Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle ist maßgebend für die Ermittlung des Unterhalts für Kinder nach einer Trennung beider Elternteile: die Düsseldorfer Tabelle. Zum 1. Januar 2020 wurden die Sätze erhöht. Trennungskinder erhalten dadurch mehr Unterhalt. Entscheidend für die Unterhaltsberechnung sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter der Kinder. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für den Nachwuchs. Je älter die Kinder werden, desto höher wird auch der Unterhaltssatz.
Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle
Die größte Auswirkung haben die diesjährigen Änderungen beim Bedarfssatz von Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Hier steigt der Satz von 735 auf 860 Euro. Übrigens können Unterhaltsansprüche des weniger verdienenden Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen Kindesunterhalt auch beim sog. Wechselmodell bestehen, bei dem das Kind/die Kinder von beiden Elternteilen gleichberechtigt betreut werden – ein Umstand, der oft nicht bekannt ist.
Höherer Eigenbedarf
Angehoben wurde – erstmals seit 5 Jahren – auch der notwendige Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Elternteils, der grundsätzlich nicht belangt werden darf. „Beides ist wichtig für unsere Mandanten“, erläutert Wolfgang Klausecker, Fachanwalt für Familienrecht. „Denn damit haben sie Anspruch auf einen höheren Unterhalt für ihre Kinder oder können einen erhöhten Eigenbedarf geltend machen.“
Wenden Sie sich an unsere Fachanwälte für Familienrecht Dr. Ria Kochanski oder Wolfgang Klausecker, die Sie dabei unterstützen, Ihre Forderungen geltend zu machen. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wenn Sie mehr Informationen rund um das Thema Unterhalt benötigen.
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht
Dr. Ria Kochanski
E-Mail: kochansky@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0
Wolfgang Klausecker
E-Mail: klausecker@grohmann-schmidt.de
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