Homeoffice Regelung: Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Homeoffice Regelung: Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Homeoffice: Die wichtigsten Regeln

Gerade jetzt in der Corona-Krise ist es die favorisierte Lösung, um weiterhin arbeiten zu können, ohne die eigene Gesundheit und die der anderen zu gefährden: das Homeoffice. So viele Menschen wie in Zeiten der Corona-Krise haben in Deutschland vermutlich noch nie von zuhause aus gearbeitet. Bei vielen Firmen ist das Homeoffice schon üblich, für andere ist es Neuland, das jetzt erstmals ausprobiert wird. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer fragen sich, was eigentlich beachtet werden muss.

Es gibt bisher in Deutschland kein Recht auf Homeoffice

„Grundsätzlich gilt“, erklärt Clemens Schmidt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Es gibt bisher in Deutschland kein Recht auf Homeoffice.“ Das Bundesarbeitsministerium beschäftigt sich zwar damit, Mitarbeitern ein Recht auf Homeoffice zu verschaffen, die Pläne sind aber noch nicht beschlossen. Die meisten Arbeitnehmer bieten es dennoch an und einigen sich mit den Arbeitnehmern einvernehmlich.

Ein paar Regeln, die es auch für den Arbeitsplatz im Büro gibt, gelten grundsätzlich auch daheim – auch nach der Corona-Krise. So muss zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet werden. Arbeitnehmer müssen daher auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Sonn- und Feiertagsverbot einhalten. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen.

Klare Regeln für den Arbeitsplatz daheim

Auch der Datenschutz muss gewährleistet sein. Wichtig ist, die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren – und klare Regeln für den Arbeitsplatz daheim zu definieren. Hierzu zählt zum Beispiel auch ein ergonomischer Arbeitsplatz. „Eine schriftliche Vereinbarung ist immer sinnvoll, wenn regelmäßig im Homeoffice gearbeitet wird“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Fischer. „Darin sollte u.a. vereinbart werden, an wie vielen und welchen Tagen der Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten darf, wann er erreichbar ist oder wie mit den Firmendaten umgegangen wird.“ Wichtig zu wissen ist auch, dass es nicht nur kein Recht auf Homeoffice gibt, sondern im Gegenzug der Arbeitgeber auch kein Homeoffice anordnen darf, wenn der Arbeitnehmer das selbst nicht möchte.

Wenn Sie mehr wissen möchten, was für wen gilt – unsere Anwälte Clemens Schmidt und Peter Fischer beraten Sie gerne.

 

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Clemens Schmidt

E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Peter Fischer

E-Mail: fischer@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0