Geblitzt und Führerschein weg – kann ich etwas dagegen tun?

Geblitzt und Führerschein weg – kann ich etwas dagegen tun?

Führerscheinentzug – was nun?

Sie haben es eilig und klack, schon ist es passiert: Sie sind geblitzt worden. Das ist wohl den meisten Autofahrern schon passiert. Und so lange Sie nur etwas zu schnell waren, ist das Ganze zwar ärgerlich, da Bußgeld fällig wird, aber nicht so schlimm.

Grundsätzlich sind die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur klar geregelt. Allerdings gibt es zahlreiche Sonderfälle, bei denen nicht nur Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote winken, sondern gar Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Aber ab wann ist das der Fall. Und was kann man tun, wenn man zum Beispiel beruflich auf sein Auto angewiesen ist.

Wann muss man denn „den Schein“ abgeben. „Diese und viele weitere Fragen beantworten wir gemeinsam mit unseren Mandanten“, erläutert Anwalt Clemens Schmidt. „Denn ein Einspruch kann sich lohnen. Nicht immer war die Geschwindigkeitsmessung korrekt und der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft.“ Auch bei anderen Verkehsdelikten wie dem Überfahren einer roten Ampel oder zu geringem Abstand stehen Clemens Schmidt oder Peter Fischer verkehrsrechtlich als Anwälte zur Seite.

 

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Clemens Schmidt

E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Peter Fischer

E-Mail: fischer@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0