Erben ohne Steuern zahlen - so kann erben steuerfrei werden

Erben ohne Steuern zahlen - so kann erben steuerfrei werden

Erben ohne Steuern zu zahlen

 

Wer etwas erbt, muss Steuern zahlen. So ist es zumindest grundsätzlich. Das kann schnell teuer werden und ärgert nicht nur die Erbenden, sondern auch denjenigen der seinen Kindern, Enkelkindern oder anderen von ihm ausgewählten Personen etwas vererben will.

„Daher lohnt es sich, sich mit dem Thema rechtzeitig auseinander zu setzen und sich darüber zu informieren“, erklärt Dr. Ria Kochasnki, Fachanwältin für Erbrecht. „Denn es gibt legale Möglichkeiten, die sicherstellen, dass die Erbenden kein oder deutlich weniger Geld an den Fiskus bezahlen müssen als sonst.“

Erbe rechtzeitig regeln, Erbschaftssteuer verringern

Zunächst ist „Erbe“ ein sehr vielfältiger Begriff, denn es umfasst Immobilien, ebenso wie Unternehmen aber auch den klassischen Sparvertrag. Grundsätzlich ist es – unabhängig davon was vererbt wird und welche Höhe der Erbschaftssteuer zu erwarten ist – sinnvoll ein Testament zu machen. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer kommt es auf die Höhe des Erbes und das Verhältnis zum Verstorbenen an. Dabei gilt, je höher die Erbschaft, desto höher die Steuer, und je enger man miteinander verwandt ist, desto niedriger. Bevor man aber überhaupt Erbschaftssteuer bezahlen muss, können zunächst die Freibeträge genutzt werden. So gilt zum Beispiel für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkelkinder 200.000 Euro. Das klingt zunächst
viel und vielleicht denken Sie nun, ach so viel Geld habe ich doch gar nicht … Wenn man aber bedenkt, dass auch Immobilien dazu zählen sind auch angesichts der heutigen Immobilienpreise die Beträge schnell erreicht!

Vielfältige Möglichkeiten, Freibeträge nutzen

Um Erbschaftsteuern zu verringern oder zu vermeiden, gibt es vielfältige Möglichkeiten. „Wichtig ist dabei, nicht nur an die eventuelle Steuerersparnis für die Nachkommen zu denken“, so Dr. Ria Kochanski, „sondern in erster Linie an die eigene Absicherung – denn die geht in jedem Fall vor.“ Ist diese sichergestellt, kann es zum Beispiel sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten Beträge zu verschenken. Aber Achtung Erbschaftsteuer wird dann fällig, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird – also auch bei Schenkungen zu Lebzeiten – und dessen Wert bestimmte Freigrenzen übersteigt. Das Gute: Freibeträge stehen alle 10 Jahre zur Verfügung. Deswegen lohnt es sich langfristig zu planen. Besonders wichtig ist das dann, wenn Nicht-Verwandte als Erben eingesetzt werden sollen, denn für sie gelten deutlich niedrigere Freibeträge. Geschwister, Nichten und Neffen in Steuerklasse II erben lediglich 20.000 Euro steuerfrei. Auch unverheiratete Lebensgefährten erhalten wie Onkel, Tanten und nicht verwandte Personen nur den geringsten Freibetrag von 20.000 Euro.

Ãœberlegte Testamentsgestaltung, hohe Erbschaftssteuerlast vermeiden

Auch eine überlegte Testamentsgestaltung kann helfen. So kann es sinnvoll sein, nicht einen Erben einzusetzen, sondern mehreren Personen etwas zukommen zu lassen – zum Beispiel Kindern und Enkelkindern, sodass diese ihre jeweiligen persönlichen Freibeträge nutzen können. Vorsicht ist beim sogenannten Berliner Testament geboten, denn dies führt mitunter zu hoher Erbschaftsteuerlast. Nämlich dann, wenn das Vermögen zunächst komplett an den Ehepartner vererbt wird und dann das Vermögen beider Eltern z.B. an ein Kind vererbt wird. Wie man ein Testament am besten gestaltet, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Es gilt aber, dass es für nahezu jede Konstellation eine passende Lösung gibt. Deswegen lohnt es sich in jedem Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen, um seinen Nachlass in Form eines Testaments so zu regeln, dass eine hohe Erbschaftssteuerlast in vielen Fällen vermieden werden kann.

 

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht

Dr. Ria Kochanski

E-Mail: kochansky@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Dr. Hans Grohmann

E-Mail: grohmann@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0