Blitzeinschlag! Was zahlt die Hausratversicherung?

Blitzeinschlag! Was zahlt die Hausratversicherung?

Hausratversicherung: was ist abgedeckt bei Blitzeinschalg

 

Die einen sagen, muss man unbedingt haben, die anderen nein, das braucht man auf keinen Fall. Die Rede ist von der Hausratversicherung. Was genau versichert ist, hängt von den unterschiedlichen Tarifen der Versicherer ab. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass mit Hausrat alle beweglichen Teile im Haus bzw. der Wohnung gemeint sind. Also nicht Wände oder Dach, sondern Sofa oder Fernseher. Eben alles, was Sie auch mitnehmen, wenn sie umziehen. Sie dient dazu das bewegliche Hab und Gut abzusichern, wenn Haus oder Wohnung durch z.B. durch Feuer oder Wasser beschädigt werden.

Ein Schaden kann schnell sehr teuer werden

Man könnte denken, bei mir ist das ja nicht so viel. Aber wenn man berücksichtigt, was an Möbeln, Elektrogeräten und vielem mehr so in der Wohnung „lagert“ kommen sehr schnell, sehr hohe Summen zusammen, insbesondere dann, wenn man Wert auf teure Qualität legt und z.B. eine Markenküche oder ein teures Boxspringbett zuhause hat.

Große Gefahr Überspannungsschäden

Sehr schnell großen Schaden richten jährlich auch Gewitter an. Sie sind in unserer hoch zivilisierten und geregelten Welt ein unberechenbares Wetterphänomen, das nicht kontrollierbar ist. Durchschnittlich schlägt der Blitz etwa 2,5 Millionen Mal pro Jahr in Deutschland ein, besonders häufig in Häuser. Auch ein Blitzableiter bietet keine absolute Sicherheit. Die hohe Energie bei einem Blitzeinschlag lässt Metalle schmelzen und Holzverkleidungen, Putz oder Dachziegel regelrecht explodieren. Außerdem droht noch eine zweite Gefährt: eine Überspannung in den Leitungen, die elektrische Geräte wie Fernseher, PC oder Telefon zerstören kann. Dazu muss der Blitz gar nicht im eigenen Haus enschschlagen, sondern auch ein Einschlag in 3 km Entfernung kann noch zu solchen Schäden führen.

Prüfen, was wo versichert ist

„Man muss im Falle eines Blitzeinschlags genau prüfen, welche Rechtsansprüche gegenüber den Versicherungen geltend gemacht werden können“, erklärt Clemens Schmidt, Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn Überspannungsschäden gelten als nicht direkt durch einen Blitzeinschlag ausgelöste Schäden und sind daher oft nicht über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.“ Es lohnt sich daher beim Abschluss einer Hausratversicherung genau hinzusehen, was im jeweiligen Tarif abgedeckt ist und vor bösen Überraschungen sicher zu sein.

Denn bei Schäden am Haus oder der Wohnung gilt es genau zu differenzieren, da hier nicht nur die Hausratversicherung in Frage kommt. Neben der Hausratversicherung – sie erinnern sich bewegliche Gegenstände – ist auch die Wohngebäudeversicherung im Spiel. Die zahlt bei Schäden an festinstallierten Dingen wie Fußboden oder Heizungsanlage. Und dann gibt es auch noch die sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Diese deckt zum Beispiel Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge oder Schneedruck auf Dächern, ab. Kann daher sehr sivoll sein, hat aber mit dem Thema Blitz nichts zu tun.

 

Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht

Clemens Schmidt

E-Mail: schmidt@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0

Dr. Bernhard Werner

E-Mail: werner@grohmann-schmidt.de
Telefon: +49 911 951 90 – 0